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Frage gestellt rays34bus am 19 Nov 2025.0
Frage: Inwiefern könnte man KI in der Musikindustrie einbinden, ohne dabei Urheberrechte zu verletzen, bzw. sicherstellen, dass die eigene Musik nicht ungewollt verändert?
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Lisa Weinberger Beantwortet am 19 Nov 2025: last edited 19 Nov 2025 9:41
Es gibt europäische Gesetze zur sogenannten „TDM“ (Text and Data Mining, Übersetzt: Text und Daten Auswertung). Hier kann der Urheber / die Urheberin durch den Hinweis „no tdm“ bei allem, was veröffentlicht wird, angeben, dass er oder sie nicht möchte, dass eigene Daten für das Training von KI oder sonstigen Algorithmen verwendet werden. Das Gesetz hat aber keine Auswirkung auf Projekte, die für die Forschung genutzt werden.
Das ist der Stand von der Mitte dieses Jahres – das Problem ist, dass KI sich rasant verändert und so auch ihre Gesetze, sodass schon wieder andere Richtlinien gelten könnten. Problematisch ist auch das internationale Vorgehen, da dieses dann nicht mehr so genau geregelt ist. Es ist zudem sehr schwierig die Kontrolle und den Überblick zu behalten, was KI von einem selbst bereits zur Verfügung hat.
Eine Rückfrage: Wie stehen wir zu dem Konzept von „Covern“ oder „Remixes“? Weil es ist ja auch gängig, bekannte Lieder oder Melodien zu verändern.
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Daniela Schlütz Beantwortet am 19 Nov 2025:
Verhindern können wir das nicht, aber wir können auf ein faires Modell hinarbeiten, das die Nutzung von fremder Musik (z.B. beim Sampling, sehr gute Frage von Lisa!) regelt und finanziell entlohnt.
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Oliver Ruf Beantwortet am 19 Nov 2025:
Ich würde auch antworten, dass es den rechtlichen Rahmen in rechtlich organisierten Staatsformen und Staatenbünden bereits gibt. Ein gutes Beispiel ist dafür die Mediengeschichte von Napster und auch von Spotify. Das Erstgenannte ist als Plattform an Urheberrechtsfragen gescheitert, das Zweitgenannte ist daran gewachsen und dominiert heute die Musikrezeption. Lass uns wirklich gerne einmal über Sampling, Covern und Remixing diskutieren.
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Max Ackermann Beantwortet am 19 Nov 2025:
Die derzeitigen KIs (LLMs etc.) siedeln tatsächlich hart an der rechtlichen Grauzone oder schon mitten im eigentlich illegalen Gelände.
Das ist ein Fakt.
Was nicht so einfach ist: … zu ermessen, was das für die Gegenwart und Zukunft bedeutet oder bedeuten kann.
1.) Kann ein Werk, das KI nutzt, seinerseits urheberrechtlich geschützt werden? Kann (und darf) man hier eine Art „Autorschaft“ beanspruchen?
2.) Ab wann macht man sich (vielleicht) strafbar, wenn man KI nutzt? Das betrifft vor allem zukünftige Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen.
3.) Oft bedeutet die Nutzung (!) einer bestehenden KI auch das Trainieren dieser KI. Das heißt, eigene mit Ki erstellte Werke werden genutzt. Es gibt hier Ansätze, die anders agieren. Aber
a) sind die seltener u.
b) verlangen sie oft die Eigeninitiative der Nutzer*nnen (nämlich sogenannte Opt-out-Verfahren, d.i. die bewusste Ablehnung einer Nutzung) und
c) sind sie oft teurer. D.h. der Schutz der eigenen Urheberrechte muss oft teurer bezahlt werden …Aber noch etwas:
Das alles kann sehr anders sein, wenn man einmal KI nutzt, die
a) von einem selber trainiert wurde und
b) auch nur von einem selber genutzt wird.
Das scheint im Moment schwierig, ist aber schon jetzt machbar. Und wird – wahrscheinlich – in Zukunft leichter. … D.h. konkret: Man speist eigenes (!) Material ein und nutzt solche Systeme für die Kreation eigenen Materials.
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